Beratung und Vertretung zur
betrieblichen Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Wir beraten und vertreten Sie in
allen arbeitsrechtlichen Konstellationen bei der betrieblichen
Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung sowie bei der
Prüfung, Gestaltung und Änderung von Verträgen im Zusammenhang
mit der betrieblichen Altersvorsorge.
1. Wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten im
Zusammenhang mit Betriebsrente
zwischen Zusagegeber bzw Rechtsnachfolger
und Berechtigtem
- über Inhalt und Umfang der Durchführungswege
(Pensionszusage/Direktzusage, Direktversicherung,
Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds),
- über Zusagen / Ansprüchen nach Grund und Höhe,
- im Zusammenhang mit der Unverfallbarkeit von
Versorgungszusagen / Betriebsrente,
und gegenüber dem PensionsSicherungsVerein (PSV)
- zu den Bestimmungen des BetrAVG und der anderen
Anspruchsvoraussetzungen,
- über Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Sicherungsfall.
2. Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei Vorhaben
zur Restrukturierung und Sanierung bestehender
Versorgungszusagen, etwa bei Pensionszusage/Direktzusage oder
Unterstützungskasse, durch individuelle Änderungsverträge,
Betriebsvereinbarung, Abfindung, Widerruf oder
Änderungskündigung sowie auch der Übertragung bestehender
Zusagen auf externe Träger, gegebenenfalls unter Wechsel des
Durchführungsweges und/oder mit Um- und Ausfinanzierung.
3. Schwerpunkte bilden die Analyse und Beratung bei
Pensionszusagen an (beherrschende)
Gesellschafter-Geschäftsführer in
zivil-/gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und
insolvenzrechtlicher Hinsicht. Wir prüfen und beraten Sie
insbesondere bei Vorhaben zur Anpassung (Herabsetzung) der
Pensionszusage (Direktzusage) z.B. durch Abfindung, Widerruf,
Verzicht, "Einfrieren" mit dem Ziel der Sicherung, Sanierung und
Restrukturierung der
Pensionszusage.
Von erheblicher Bedeutung sind dabei die Auswirkungen
- der einschlägigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben)
und
- der einschlägigen
Rechtsprechung [Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof
(BGH), Finanzgerichte (FG) u.a.].
Informations- und
Beratungsgespräch zur betrieblichen Altersvorsorge /
Altersversorgung
Wir bieten Ihnen für Ihre Fragen zu
einer ersten Klärung Ihrer Situation, der Möglichkeiten der
Modifikation der Zusage und der Vorgehensweise im Zusammenhang
mit der Betrieblichen Altersvorsorge / Betriebsrente ein
Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von bis zu einer Stunde an für das
Pauschalhonorar
von 297,50 EURO
(Netto 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 47,50 EUR)
an.