Beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die regelmäßig von der Sozialversicherungspflicht (u.a. gesetzlichen Rentenversicherungspflicht) befreit sind, kann vom Unternehmen eine Pensionszusage (sog. Direktzusage) zum Aufbau einer Altersversorgung gewährt werden. In kleineren und mittleren GmbHs stellt die Pensionszusage durch das Unternehmen häufig die wesentliche, wenn nicht sogar einzige, Säule der Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. Viele dieser Pensionszusagen wurden jedoch nicht angepasst an Steigerung der Lebenserwartung (sog. Langlebigkeitsrisiko), an schwache Kapitalmarktzinsen (Finanzierungslücke) und an modifizierte Voraussetzungen und Anforderungen für die Anerkennung der Rückstellungen durch Gesetze, Richtlinien und die Rechtsprechung. Daneben enthalten viele Pensionszusagen eine fehlgeschlagene Insolvenzsicherung. Rechtlich gibt es zahlreiche zivilrechtliche und steuerliche Besonderheiten und Fallstricke zu beachten. Hieraus resultieren erhebliche Risiken
für das Unternehmen und den Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa wenn
wegen solcher Defizite Wir sind spezialisiert auf die Prüfung der
Pensionszusage in zivilrechtlicher (arbeitsrechtlicher,
gesellschaftsrechtlicher, insolvenzrechtlicher) und steuerrechtlicher Hinsicht.
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