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Gebührenberechnung AB 01.07.2004 Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren gilt ab 01.07.2004 für Aufträge ab diesem Zeitpunkt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV). Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit Vergütungsverzeichnis (VV): Der Gesetzestext von RVG und VV (Bundesrechtsanwaltskammer). Gebührenliste bis 500.000 EURO: Streitwertbezogene, gerichtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren ab dem 01.07.2004. Beispielberechnung gerichtliche Vertretung: Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz. Die (bisherige) Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bleibt in
den Fällen weiterhin anzuwenden, in denen der unbedingte Auftrag
zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt
oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt
oder beigeordnet worden ist. |
Gebührenberechnung AB 01.01.2002 BIS 30.06.2004 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte -BRAGO: Der Gesetzestext der BRAGO. (Bundesministerium der Justiz). Gebührenliste bis 500.000 EURO: Streitwertbezogene Ausrechnung der Anwaltsgebühr für Auftragserteilungen ab dem 01.01.2002 nach 10/10, 7,5/10, 5/10 und 13/10-tel Gebühr. Grundlagen der Anwaltsgebührenberechnung ab 01.01.2002: Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer, nach zivil-, straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. |
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